Sicherheitsstufen

sicherheitsstufen

Vernichtung von Informationsträgern nach DIN 32757-1

Die DIN 32757-1 definiert Begriffe und legt Mindestanforderungen an Maschinen und Einrichtungenhinsichtlich der Vernichtung von Informationsträgern fest. Die Klassifizierung der Maschinen und Einrichtungen zur Informationsträgervernichtung erfolgt nach dem Grad der Vernichtung unter Berücksichtigung der Art der Informationsdarstellung und der Informationsträger. Je nach Schutzbedürftigkeit der Information und der Art der verwendeten Informationsträger wählt der Anwender die geeignete Sicherheitsstufe

Sicherheitsstufe 1

Nicht geeignet für sensibles Material !

Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass die Reproduktion der auf Ihnen wiedergegebenen Informationen ohne besondere Hilfsmittel und ohne Fachkenntnisse, jedoch nicht ohne besonderen Zeitaufwand möglich ist.
Beschaffenheit des Materials nach der Vernichtung:
Materialteilchenfläche ≤ 2000 mm²
10 % der Gesamtmenge dürfen eine Materialteilchenfläche zwischen 2000 mm² und 3800 mm² aufweisen

Sicherheitsstufe 2

Nicht geeignet für sensibles Material !

Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden , dass die Reproduktion der auf Ihnen wiedergegebenen Informationen mit Hilfsmitteln und nur mit
besonderem Aufwand.
Beschaffenheit des Materials nach der Vernichtung:
Materialteilchenfläche ≤ 800 mm²
10 % der Gesamtmenge dürfen eine Materialteilchenfläche zwischen 800 mm² und 2000 mm² aufweisen.

Sicherheitsstufe 3

Geeignet für vertrauliches Schriftgut !

Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass die Reproduktion der auf Ihnen wiedergegebenen Informationen nur unter erheblichem Aufwand (Personen, Hilfsmittel, Zeit) möglich ist.
Beschaffenheit des Materials nach der Vernichtung:
Materialteilchenfläche ≤ 320 mm²
10 % der Gesamtmenge dürfen eine Materialteilchenfläche zwischen 320 mm² und 800 mm² aufweisen.

Sicherheitsstufe 4

Geeignet für geheimzuhaltendes Schriftgut !

Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass die Reproduktion der auf Ihnen wiedergegebenen Informationen nur unter Verwendung
gewerbeunüblicher Einrichtungen bzw. Sonderkonstruktionen möglich ist.
Beschaffenheit des Materials nach der Vernichtung:
Materialteilchenfläche ≤ 30 mm²
10 % der Gesamtmenge dürfen eine Materialteilchenfläche zwischen 30 mm² und 90 mm² aufweisen.

Sicherheitsstufe 5

Geeignet für geheimzuhaltendes Schriftgut, wenn außergewöhnliche hohe Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind !

Informationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass die Reproduktion der auf Ihnen wiedergegebenen Informationen nur unter Verwendung
gewerbeunüblicher Einrichtungen bzw. Sonderkonstruktionen möglich ist.
Beschaffenheit des Materials nach der Vernichtung:
Materialteilchenfläche ≤ 10 mm²
10 % der Gesamtmenge dürfen eine Materialteilchenfläche zwischen 10 mm² und 30 mm² aufweisen